Nach einem Verkehrsunfall erscheint es als geschädigter Anspruchsteller nicht nur sinnvoll, sondern geradezu dringend geboten, von Anfang an die anwaltliche Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie als Verkehrsteilnehmer einen Bußgelbescheid erhalten haben, sollten Sie etwaige Äußerungen zur Sache nur über Ihren beauftragten Rechtsanwalt tätigen.
Dies gilt auch im Fall einer behaupteten Rechtsverletzung im Rahmen einer urheberrechtlichen Abmahnung oder einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
Meine anwaltliche Dienstleistung beschränkt sich nicht nur auf Beratung und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten. Auch außerhalb von Streitigkeiten gibt es eine Vielzahl von Belangen, in denen die anwaltliche Begleitung wertvolle Dienste leisten kann.
Eine wesentliche Basis für Ihren Erfolg ist der vertrauensvolle persönliche Kontakt zwischen Mandant und Anwalt.
Dieser vertrauensvolle Kontakt zu meinen Mandanten von Beginn an und bis zum Abschluss des Mandats ist mir besonders wichtig. Selbstverständlich gehört hierzu auch die Transparenz zu den anfallenden Kosten.
Gerne berate und vertrete ich Sie kompetent und verlässlich in den verschiedenen Rechtsgebieten, in denen die Kanzlei Lamkemeyer schon seit vielen Jahren tätig ist:
Da das Kostenrecht im Detail sehr komplex sein kann, soll diese Darstellung nur einen kurzen Überblick geben. Diese Darstellung soll nicht das Gespräch mit Ihnen ersetzen. Grundsätzlich trägt derjenige, der den Anwalt beauftragt, auch dessen Kosten. Davon gibt es aber einige Ausnahmen, die hier nur beispielhaft aufgelistet sind:
Rechtsanwalt Ulrich Rudolf Lamkemeyer
Meyer-zum-Gottesberge-Str. 16
49324 Melle
05422 / 910 9810