• Rechtsanwalt in Melle

Wettbewerbsrecht

Wenn Ihnen unlauterer Wettbewerb vorgeworfen wird, haben Sie wahrscheinlich eine wettbewerbsrechtliche Abmaunung erhalten. Dann müssen Sie unbedingt Ruhe bewahren und sollten nicht ohne vorherige anwaltiche Rücksprache Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, oder gar Zahlungen oder Erklärungen veranlassen. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, bedarf vorheriger fundierter rechtlicher Überprüfung. Auch ist ein schnelles Vereinbaren eines Beratungstermins mit Ihrem eigenen Anwalt erforderlich, da in derartigen Abmahnungen in der Regel kurze Fristen gelten. Abzuwarten und ohne anwaltliche Beratung nichts zu tun ist meißtens die schlechteste aller Verhaltensweisen.

Gleiches gilt spiegelbildlich, sofern Sie Opfer eines wettbewerbswidrigen Verhaltens eines Mitbewerbers geworden sind.

Nehmen Sie also gerne umgehend Kontakt zu mir auf.